Zeugniserstellung

 

Spätestens bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat Ihr Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der Vorgesetzte wechselt oder sonstige Umstände auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Zeugnisses begründen.

In diesen Fällen sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, den Grundsatz der Zeugniswahrheit zu berücksichtigen und dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren.

In diesem Prozess greifen wir Ihnen sehr gerne unter die Arme.